Gisela-Gronemeyer-Stiftung, MÜNCHEN
Zweck, Satzung, Förderantrag und Förderkriterien
Zweck der Stiftung ist, das ideelle Erbe der Verlegerin Gisela Gronemeyer zu pflegen und zu erhalten. Die Stiftung fördert die Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung.
Dies soll insbesondere durch die Förderung von Aufführungen und Kompositionen zeitgenössischer Musik und Nachwuchsprojekte auf diesem Gebiet geschehen.
Satzung in der Fassung vom 9. Februar 2024
Anlagegrundsätze in der Fassung vom 9. Februar 2024
* Die Gemeinnützigkeit von juristischen Personen ist durch Einreichung des zuletzt ergangenen Freistellungsbescheides nachzuweisen. Sofern für eine neu errichtete Organisation ein Freistellungsbescheid noch nicht ergangen ist, ist die Gemeinnützigkeit durch Vorlage des Bescheides nach § 60a der Abgabenordnung zu belegen.